Allgemeine Verkaufsbedingungen der WEMA GmbH
Stand: Mai 2021
1. Allgemeines, Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns. Kunden im Anwendungsbereich dieser AVB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
1. Allgemeines, Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns. Kunden im Anwendungsbereich dieser AVB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
b) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
c) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
d) Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Vertragsschluss, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
2. Vertragsschluss, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
b) Die Bestellung unserer Produkte ist per Post, per Fax, per E-Mail, per Telefon oder über unseren Online-Shop möglich.
c) Bestellt der Kunde ein Produkt aus unserem Katalog nebst der diesem zugrunde liegenden Preisliste oder über unseren Online-Shop, so erklärt er verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt des Angebotseingangs anzunehmen. Die Annahme kann in Schrift- oder Textform erfolgen; die Übersendung der bestellten Ware steht der Annahme des Vertragsangebots gleich. Sollte das Angebot des Kunden nicht binnen zwei Wochen nach Eingang von uns angenommen worden sein, so gilt das Angebot als abgelehnt und es kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande.
d) Bestellt der Kunde Ware, die nicht in unserem Katalog oder unserem Online-Shop enthalten ist, so stellt die Bestellung eine Aufforderung an uns zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar.
e) Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahme des Vertragsangebotes dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
e) Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahme des Vertragsangebotes dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
f) Sofern eine Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zusammen mit den vorliegenden AVB per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3. Preisstellung
a) Preise verstehen sich netto in Euro ab unserem Lager oder bei Direktlieferung durch einen anderen Hersteller ab dessen Werkslager jeweils zuzüglich Verpackungskosten. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe ausgewiesen und hinzugerechnet. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Preisstellung
a) Preise verstehen sich netto in Euro ab unserem Lager oder bei Direktlieferung durch einen anderen Hersteller ab dessen Werkslager jeweils zuzüglich Verpackungskosten. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe ausgewiesen und hinzugerechnet. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Produktpreise und Verpackungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bestätigte Preise eines Auftrags sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile nicht verbindlich.
c) Unser Mindestbestellwert beträgt 50,00 Euro netto. Bei Bestellungen unterhalb dieses Wertes behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von bis zu 50,00 Euro netto zu berechnen.
4. Lieferzeit
a) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die entsprechende Vereinbarung zustande kommt. Solange noch Ausführungsdetails nach Ansicht auch nur einer der Parteien einer Klärung oder Regelung bedürfen, so beginnen Lieferfristen nicht vor vollständiger Klarstellung sämtlicher dieser Details zu laufen.
4. Lieferzeit
a) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die entsprechende Vereinbarung zustande kommt. Solange noch Ausführungsdetails nach Ansicht auch nur einer der Parteien einer Klärung oder Regelung bedürfen, so beginnen Lieferfristen nicht vor vollständiger Klarstellung sämtlicher dieser Details zu laufen.
b) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die vorherige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragspflichten voraus.
c) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung we-sentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns, den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
d) Wenn die unter Buchstabe c) aufgeführte Verzögerung länger als einen Kalendermonat dauert, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages von diesem zurückzutreten. Einer Nachfristsetzung des Kunden vor Rücktritt vom Vertrag bedarf es nicht.
e) Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei, so kann der Kunde hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.
f) Auf die in den Buchstaben c) und d) genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden vom Eintritt der Ereignisse, die zu einer Lieferungsverzögerung führen, benachrichtigen.
5. Überlieferung, Unterlieferung
a) Bei Sonderanfertigungen ist ausnahmsweise mit einer Überlieferung beziehungsweise einer Unterlieferung von bis zu ± 10% (mindestens ± 1 Stück) zu rechnen. Die ist auf fertigungstechnische Gründe zurückzuführen und handelsüblich.
5. Überlieferung, Unterlieferung
a) Bei Sonderanfertigungen ist ausnahmsweise mit einer Überlieferung beziehungsweise einer Unterlieferung von bis zu ± 10% (mindestens ± 1 Stück) zu rechnen. Die ist auf fertigungstechnische Gründe zurückzuführen und handelsüblich.
b) Bei Unterlieferung wird der mit dem Kunden vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der gelieferten Mindermenge reduziert und neu berechnet.
6. Rücknahme von Ware
a) Benötigt der Kunde die von uns vertragsgemäß gelieferte Ware nicht (weil er zum Beispiel zu viel oder eine falsche Größe bestellt hat), so steht ihm grundsätzlich kein Anspruch gegen uns auf Rücknahme zu. Eine Rücknahme kann lediglich im Wege der Kulanz erfolgen; der Kunde hat die Ware in diesem Fall auf eigene Kosten an uns zurück zu senden und eine Rücknahme- bzw. Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes zu entrichten.
6. Rücknahme von Ware
a) Benötigt der Kunde die von uns vertragsgemäß gelieferte Ware nicht (weil er zum Beispiel zu viel oder eine falsche Größe bestellt hat), so steht ihm grundsätzlich kein Anspruch gegen uns auf Rücknahme zu. Eine Rücknahme kann lediglich im Wege der Kulanz erfolgen; der Kunde hat die Ware in diesem Fall auf eigene Kosten an uns zurück zu senden und eine Rücknahme- bzw. Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes zu entrichten.
b) Die Rücknahme von individuell für den Kunden gefertigter Ware ist ausgeschlossen.
7. Schutzrechte
Der Kunde hat die vertragliche Pflicht, rechtlich dafür einzustehen, dass durch die Herstellung und/oder Lieferung von Waren auf Grundlage seiner Vorgaben keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wer-den wir für die Herstellung und/oder Lieferung solcher Artikel von Dritten wegen einer Schutzrechtsverlet-zung in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen. Er hat uns aufgewendete Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu erstatten, soweit diese zur Rechtsverteidigung erforderlich waren und der Kunde zuvor über die Inanspruchnahme durch den Dritten entsprechend informiert wurde.
8. Urheberrechte
a) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen des Vertragsanbahnung oder der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, etc.) sowie die von uns er-brachten konstruktiven Leistungen und Vorschläge nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Wir behalten uns insoweit die Ausübung von Eigentums- und Urheberrechten vor. Dem Kunden ist unter-sagt, die oben aufgeführten Unterlagen und Konstruktionen, ohne unsere vorherige Zustimmung zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder über die Vertragserfüllung hinaus zu nutzen.
7. Schutzrechte
Der Kunde hat die vertragliche Pflicht, rechtlich dafür einzustehen, dass durch die Herstellung und/oder Lieferung von Waren auf Grundlage seiner Vorgaben keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wer-den wir für die Herstellung und/oder Lieferung solcher Artikel von Dritten wegen einer Schutzrechtsverlet-zung in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen. Er hat uns aufgewendete Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu erstatten, soweit diese zur Rechtsverteidigung erforderlich waren und der Kunde zuvor über die Inanspruchnahme durch den Dritten entsprechend informiert wurde.
8. Urheberrechte
a) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen des Vertragsanbahnung oder der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, etc.) sowie die von uns er-brachten konstruktiven Leistungen und Vorschläge nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Wir behalten uns insoweit die Ausübung von Eigentums- und Urheberrechten vor. Dem Kunden ist unter-sagt, die oben aufgeführten Unterlagen und Konstruktionen, ohne unsere vorherige Zustimmung zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder über die Vertragserfüllung hinaus zu nutzen.
b) Sofern zwischen dem Kunden und uns kein Vertrag zustande kommt, sind die im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassenen Unterlagen und Konstruktionen umgehend an uns zurück zu senden.
9. Zahlungsbedingungen, Verzug
a) Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung durch den Kunden Zahlungen zunächst auf unsere älteren Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
9. Zahlungsbedingungen, Verzug
a) Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung durch den Kunden Zahlungen zunächst auf unsere älteren Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere (z.B. Schecks), deren Annahme wir uns im Einzelfall vorbehalten, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wurde.
c) Bei Neukunden behalten wir uns vor, die bestellten Produkte erst nach vorheriger Zahlung des Rech-nungsbetrags an den Kunden auszuliefern (Vorkasse). Der Neukunde erhält von uns vor Vertragsschluss einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis.
d) Der Kunde hat eine Geldschuld für die Dauer des Verzuges mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
e) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst werden kann oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden hindeuten, so sind wir berechtigt, sämtliche noch offen stehenden Forderungen fällig zu stellen und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
f) Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die gegenseitigen Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
10. Versand und Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende(n) Per-son(en) übergeben worden ist oder unser Lager zwecks Versendung verlassen hat.
10. Versand und Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende(n) Per-son(en) übergeben worden ist oder unser Lager zwecks Versendung verlassen hat.
b) Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
c) Bei Transportschäden hat der Kunde sofort nach Erhalt der Sendung dafür zu sorgen, dass eine rechts-verbindliche Bruchbescheinigung durch den ausliefernden Frachtführer ausgestellt wird.
d) Im Falle der Vereinbarung von Handelsklauseln gelten ergänzend zu unseren vorliegenden „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ die Incoterms ®2020 in der jeweils gültigen Fassung. Der Umfang der Lieferung ist in der Auftragsbestätigung anzugeben.
e) Auf Wunsch des Kunden schließen wir für ihn und auf seine Kosten eine Transportversicherung ab, die das Risiko der Beschädigung und des Untergangs der vertragsgegenständlichen Lieferung ab Lager bis zum Kunden oder vereinbarten Bestimmungsort abdeckt.
11. Gewährleistung, Schadensersatz, Beschaffenheitsangaben
a) Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, welche eine abschließende Regelung enthalten. Wir weisen klarstellend darauf hin, dass wir keine Garantie im Rechtssinne übernehmen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.
11. Gewährleistung, Schadensersatz, Beschaffenheitsangaben
a) Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, welche eine abschließende Regelung enthalten. Wir weisen klarstellend darauf hin, dass wir keine Garantie im Rechtssinne übernehmen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht das gelieferte Produkt entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Werden unsere technischen Merkblätter oder Einbauhinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen eventuelle Gewährleistungsansprüche, wenn nicht der Kunde nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
c) Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der gelieferten Produkte/Waren, schriftlich mitzuteilen und dabei den Man-gel so genau wie möglich zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen und dabei ebenfalls so genau wie möglich zu bezeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
d) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge können wir nach unserer Wahl Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sofern uns der Kunde eine Frist zur Nachbesserung oder Ersatzliefe-rung setzt, so muss diese angemessen sein, wobei die Umstände des Einzelfalls (Verfügbarkeit, Herstellungsdauer, etc.) zu berücksichtigen sind.
e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises/der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Abwei-chung der erbrachten Leistung von der vertraglich geschuldeten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
f) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung die Rückabwicklung des Vertrages, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
g) Als Beschaffenheitsangabe der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine Beschaffen-heitsbeschreibung der Ware dar, die Gegenstand des Vertrags werden kann.
h) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist - wenn wir aufgrund entsprechender Vorgaben des Kunden handeln - des Weiteren die Haftung für die Eignung des Produkts im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck, die Haftung für die sachgemäße Konstruktion, die Haftung für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Haftung für die Eignung des Werkstoffs.
i) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
12. Haftungsbeschränkungen
a) Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die entsprechende leicht fahr-lässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch unsere (gesetzlichen) Vertreter, Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen, deren Arbeitsleistung wir zum Zwecke der Vertragsausführung in Anspruch nehmen.
12. Haftungsbeschränkungen
a) Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die entsprechende leicht fahr-lässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch unsere (gesetzlichen) Vertreter, Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen, deren Arbeitsleistung wir zum Zwecke der Vertragsausführung in Anspruch nehmen.
b) Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch unsere (gesetzlichen) Vertreter, Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen, deren Arbeitsleistung wir zum Zwecke der Vertragsausführung in Anspruch nehmen.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund des Pro-dukthaftungsgesetztes oder im Falle uns zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetztes oder im Falle uns zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13. Besondere Bedingungen für Konstruktionen
Für Konstruktionsvorschläge (Skizzen) und komplette Konstruktionspläne gelten ausschließlich die folgenden Gewährleistungsvorschriften:
13. Besondere Bedingungen für Konstruktionen
Für Konstruktionsvorschläge (Skizzen) und komplette Konstruktionspläne gelten ausschließlich die folgenden Gewährleistungsvorschriften:
a) Sollten von uns gelieferte Konstruktionsvorschläge (Skizzen) oder komplette Konstruktionspläne Mängel aufweisen, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Sollte die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügi-ger Vertragswidrigkeit der Leistung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
b) Es bedarf indessen keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Geltendmachung des Rücktrittsrechts oder des Anspruchs auf Minderung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
c) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gilt:
aa) Für Schäden haften wir nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In diesen Fällen ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf die dreifache Höhe des Preises ausschließlich Umsatzsteuer, der für die Konstruktion vereinbart wurde, beschränkt.
bb) Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen beträgt 12 Monate.
d) Die Konstruktion gilt in dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte mit seinem Einverständnis mit der Herstellung des in der Konstruktion niedergelegten Gegenstandes beginnen, es sei denn, der Kunde macht ausdrücklich einen Vorbehalt.
e) Von uns gefertigte Konstruktionen unterliegen dem unveräußerlichen Urheberrecht nach § 2 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz, und zwar auch dann, wenn in die Konstruktion Weisungen und Vorgaben des Kunden eingeflossen sind. Die Überlassung der Konstruktionen an den Kunden erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Verwendung im eigenen Betrieb des Kunden. Die Weitergabe an Dritte ist – ohne unsere vorher aus-drücklich zu erteilende Erlaubnis - untersagt.
14. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus der Ge-schäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleg-lich zu behandeln. Soweit Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten regelmäßig durchzuführen.
14. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus der Ge-schäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleg-lich zu behandeln. Soweit Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten regelmäßig durchzuführen.
b) Der Kunde hat die vertragliche Pflicht, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. im Wege der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für einen Besitzwechsel an der Ware.
c) Der Kunde ist berechtigt, von uns gelieferte Gegenstände im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Falle wird die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung des Kunden mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens in Höhe unserer Forderung gegenüber dem Kunden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erfolgt dies stets in unserem Namen und Auftrag. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das Gleiche gilt im Falle der Vermischung.
d) Im Falle der Zahlung durch Scheck mit Hereinnahme eines Refinanzierungswechsels erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht bereits mit der Einlösung des Schecks, sondern erst mit der Einlösung des letzten Refinanzierungspapiers.
e) Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Pflichten gemäß Buchstaben a) und b) sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, dies unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wegen der entsprechenden Pflichtverletzung des Kunden.
15. Zeichnungen, Geschäftsgeheimnisse
a) Wir bewahren die von unseren Kunden zum Zwecke der Entwicklung und Fertigung übergebenen Zeichnungen sowie sonstigen Fertigungsmittel grundsätzlich für die Dauer von zwei Jahren nach der letzten Lieferung an den entsprechenden Kunden unentgeltlich auf. Nach Ablauf dieser Zeit geben wir dem Kunden die Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Aufbewahrung zu äußern. Die Aufbewahrungsfrist endet, wenn innerhalb der 6 Wochen keine Äußerung erfolgt bzw. keine neuerliche Bestellung aufgegeben ist. Wird innerhalb dieser Zeit eine neue Bestellung aufgegeben, so wird erneut nach dieser Klausel verfahren.
15. Zeichnungen, Geschäftsgeheimnisse
a) Wir bewahren die von unseren Kunden zum Zwecke der Entwicklung und Fertigung übergebenen Zeichnungen sowie sonstigen Fertigungsmittel grundsätzlich für die Dauer von zwei Jahren nach der letzten Lieferung an den entsprechenden Kunden unentgeltlich auf. Nach Ablauf dieser Zeit geben wir dem Kunden die Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Aufbewahrung zu äußern. Die Aufbewahrungsfrist endet, wenn innerhalb der 6 Wochen keine Äußerung erfolgt bzw. keine neuerliche Bestellung aufgegeben ist. Wird innerhalb dieser Zeit eine neue Bestellung aufgegeben, so wird erneut nach dieser Klausel verfahren.
b) Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen und sonstige Fertigungsmittel (Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände) dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
16. Datenschutz
Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch ein Datenverarbeitungssystem unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Kunden (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen, usw.) in einer automatisierten Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit gemäß § 33 BDSG Kenntnis.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Lüdenscheid.
16. Datenschutz
Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch ein Datenverarbeitungssystem unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Kunden (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen, usw.) in einer automatisierten Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit gemäß § 33 BDSG Kenntnis.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Lüdenscheid.