Allgemeine Verkaufsbedingungen der WEMA GmbH
Stand: Mai 2025
1. Allgemeines, Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns, der WEMA GmbH, Kalver Straße 28, 58515 Lüdenscheid (nachfolgend „WEMA“). Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Kunden im Anwendungsbereich dieser AVB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
b) Die AVB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
c) Die AVB regeln zudem die Vertragsanbahnung über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen und den diesbezüglichen Informationsaustausch zwischen dem Kunden und uns.
d) Die AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungendes Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden eine Bestellung entgegennehmen.
2. Vertragsschluss, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Kunden können Anfragen für Lieferungen und Leistungen, insbesondere auch für individuelle Fertigungsprojekte ("Projektanfragen") schriftlich oder per E-Mail oder (fern-)mündlich an uns stellen. Zudem hostet und unterhält WEMA einen auf der Website https://www.wema.de/Konfiguratoren verfügbaren Online-Konfigurator („Konfigurator“), der es unseren Kunden ebenfalls ermöglicht, Projektanfragen zu stellen.
b) Für die Projektanfrage über den Konfigurator erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die im Kontaktformular geforderten Daten wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig anzugeben.
c) Nach deren Eingang analysieren wir die Projektanfrage und holen, soweit erforderlich, Angebote von Zulieferern und Partnerbetrieben ein. Auf Basis der daraus gewonnenen Informationen kalkulieren wir den voraussichtlichen Preis und die voraussichtliche Lieferzeit für die Ware (nachfolgend „Fertigungsinformation“) und informieren den Kunden darüber. Wir weisen darauf hin, dass die Fertigungsinformationen u. a. auf fristgebundenen Angeboten von Zulieferern/Partnerbetrieben basieren. Laufen diese Fristen ab, können sich die mit den Fertigungsinformationen übermittelten voraussichtlichen Preise und voraussichtlichen Lieferzeiten ändern. Typischerweise ist das nach Ablauf von 20 Werktagen nach Erhalt der Fertigungsinformationen der Fall, sodass bei einer späteren Bestellung eine Nachkalkulation erforderlich werden kann. Entsprechendes gilt, wenn die Angaben des Kunden in der verbindlichen Bestellung von denen in der Projektanfrage abweichen (z.B. hinsichtlich der Stückzahl).
d) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vor- behalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
e) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Bestellung ist per Post, per E-Mail oder über unseren Online-Shop / Konfigurator möglich.
f) Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt des Angebotszugangs anzunehmen. Die Annahme kann in Schrift- oder Textform durch Übersendung einer Auftragsbestätigung erfolgen; die Übersendung der bestellten Ware steht der Annahme des Vertragsangebots gleich. Bestellung und Auftragsbestätigung bilden, einschließlich dieser AVB, die vertragliche Grundlage für unser Leistungen. Sollte das Angebot des Kunden nicht binnen zwei Wochen nach Eingang von uns angenommen worden sein, so gilt das Angebot als abgelehnt und es kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande.
g) Wir sind berechtigt, Dritte mit der Herstellung der vom Kunden unter einem Fertigungsprojekt bestellten Teile zu beauftragen. In Zusammenhang mit der Angebotserstellung und/oder der Vertragsdurchführung kann es zudem erforderlich sein, dass wir (anonymisierte) Daten und Informationen des Kunden an Zulieferer/Partnerbetriebe übermitteln. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür jeweils nicht. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren.
3. Preisstellung
a) Preise verstehen sich netto in Euro ab unserem Lager oder bei Direktlieferung durch einen anderen Hersteller ab dessen Werkslager jeweils zuzüglich Verpackungskosten. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe ausgewiesen und hinzugerechnet. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben sind im Preis nicht enthalten und vom Kunden zu tragen.
b) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Produktpreise und Verpackungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bestätigte Preise eines Auftrags sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile nicht verbindlich.
c) Unser Mindestbestellwert beträgt 50,00 Euro netto. Bei Bestellungen unterhalb dieses Wertes behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von bis zu 50,00 Euro netto zu berechnen.
d) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten wie Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen. Diese sind vom Käufer zu tragen und werden nicht vom Verkäufer übernommen. Ebenso behalten wir uns vor, den für die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union anfallenden, zusätzlichen Verwaltungsaufwand gesondert zu berechnen.
e) Wir dürfen dem Kunden zeitgleich mit oder zu jeder Zeit nach der Mitteilung, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, die Produkte in Rechnung stellen.
4. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, uns eine vollständige und richtige Spezifikation zur Ausführung des Fertigungsprojekts zu übergeben. Sämtliche Zeichnungen, Grafiken, Muster und andere Informationen, die der Kunde uns im Zusammenhang mit dem Fertigungsprojekt zur Verfügung stellt oder zu denen uns in diesem Zusammenhang Zugang gewährt wird, müssen in jeder Hinsicht richtig und vollständig sein.
b) Der Kunde sichert uns zu, zur Verwendung der Spezifikationen berechtigt zu sein und räumt uns die zur Durchführung der Bestellung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies schließt insbesondere auch die Übermittlung an Partnerbetriebe und sonstige Vertragspartner ein, deren wir uns zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen und Lieferungen bedienen.
c) Der Kunde versichert zudem, dass die unter einem Fertigungsvertrag bestellte Ware (i) vom Kunden nur zu gesetzeskonformen Zwecken bestellt und verwendet wird;
(ii) vom Kunden nicht als Sicherheitsbauteil i.S.d. EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verwendet wird;
(iii) vom Kunden nicht als oder für Waffen, Kriegswaffen i.S.d. Kriegswaffenkontrollgesetzes verwendet oder zu diesem Zweck in Auftrag gegeben wird.
5. Lieferung, Lieferzeit, Höhere Gewalt
a) Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW Incoterms 2020). Abweichend davon und nur, falls vereinbart, versenden wir die Ware an den vom Kunden angegebenen Bestimmungsort. Dies geschieht – auch hinsichtlich der Verpackung – auf Kosten des Kunden. Wir sind berechtigt, die Art des Versands (insbesondere das Transportunternehmen und den Versandweg) und die Verpackung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr geht in den Fällen des Satzes 1 dieses Absatzes mit Zugang unserer Versandbereitschaftsanzeige beim Kunden oder – falls letztere verträglich nicht vorgesehen ist – spätestens mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonstige Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen (z.B. den besagten Versand oder den Transport) vertraglich schulden.
b) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, Liefertermine oder Fristen werden ausdrücklich verbindlich in Schriftform vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die entsprechende Vereinbarung zustande kommt. Solange noch Ausführungsdetails nach Ansicht auch nur einer der Parteien einer Klärung oder Regelung bedürfen, so beginnen Lieferfristen nicht vor vollständiger Klarstellung sämtlicher dieser Details zu laufen.
c) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die vorherige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragspflichten voraus. Zudem steht unser Liefertermin unter dem Vorbehalt des inhaltlich und umfänglich richtigen sowie rechtzeitigen Erhalts der Ware von etwaigen Partnerbetrieben. Kann diese Vorlieferung nicht entsprechend von uns in Empfang genommen werden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns, den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
d) Wenn die unter Buchstabe c) aufgeführte Verzögerung länger als einen Kalendermonat dauert, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages von diesem zurückzutreten. Einer Nachfrist-setzung des Kunden vor Rücktritt vom Vertrag bedarf es nicht.
e) Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei, so kann der Kunde hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.
f) Auf die in den Buchstaben c) und d) genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden vom Eintritt der Ereignisse, die zu einer Lieferungsverzögerung führen, benachrichtigen.
g) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, so hat sie der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach der Lieferung vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt, falls nicht der Kunde innerhalb dieser Frist schriftlich genau bezeichnete Mängel rügt. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rüge bei uns maßgeblich. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Ware in Gebrauch genommen worden ist.
6. Überlieferung, Unterlieferung
a) Bei Sonderanfertigungen ist ausnahmsweise mit einer Überlieferung beziehungsweise einer Unterlieferung von bis zu ± 10% (mindestens ± 1 Stück) zu rechnen. Die ist auf fertigungstechnische Gründe zurückzuführen und handelsüblich.
b) Bei Unterlieferung wird der mit dem Kunden vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der gelieferten Mindermenge reduziert und neu berechnet.
7. Rücktritt, Rücknahme, Ausschluss
a) Benötigt der Kunde die vertragsgemäß gelieferte Ware nicht – etwa aufgrund von Überbestellung oder fehlerhafter Maßangabe –, besteht kein Anspruch auf Rücknahme. Eine Rücknahme kann ausschließlich auf freiwilliger Kulanzbasis und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch WEMA erfolgen. In diesem Fall trägt der Kunde die Rücksendekosten sowie eine Rücknahme- bzw. Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes.
b) Die Rücknahme von individuell für den Kunden hergestellten oder nach kundenspezifischer Spezifikation gefertigten Waren ist ausgeschlossen.
8. Schutzrechte, Urheberrechte
Jede Partei bleibt Inhaber aller ihrer Rechte geistigen Eigentums. Dem Kunden werden keine Nutzungsrechte an den Waren oder Lieferungen eingeräumt, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
a) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen des Vertragsanbahnung oder der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, etc.) sowie die von uns erbrachten konstruktiven Leistungen und Vorschläge nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Wir behalten uns insoweit die Ausübung von Eigentums- und Urheberrechten vor. Dem Kunden ist untersagt, die oben aufgeführten Unterlagen und Konstruktionen, ohne unsere vorherige Zustimmung zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder über die Vertragserfüllung hinaus zu nutzen.
b) Sofern zwischen dem Kunden und uns kein Vertrag zustande kommt, sind die im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassenen Unterlagen und Konstruktionen umgehend an uns zurückzusenden.
9. Zahlungsbedingungen, Verzug
a) Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug; die ausstehenden Beträge sind ab dem Tag der Fälligkeit in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf unsere älteren Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
b) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Im Falle der Zahlung durch Papiere (z.B. Schecks), deren Annahme wir uns im Einzelfall vorbehalten, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wurde.
c) Bei Neukunden behalten wir uns vor, die bestellten Produkte erst nach vorheriger Zahlung des Rechnungsbetrags an den Kunden auszuliefern (Vorkasse). Der Neukunde erhält von uns vor Vertragsschluss einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis.
d) Der Kunde hat eine Geldschuld für die Dauer des Verzuges mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
e) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
f) Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
10. Gewährleistung, Schadensersatz, Beschaffenheitsangaben
a) Im Fall von Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir weisen klarstellend darauf hin, dass wir keine Garantie im Rechtssinne übernehmen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.
b) Soweit der Kunde uns im Wege der Verwendung des Konfigurators eine Spezifikation der herzustellenden Ware übergibt, gewährleisten wir ausschließlich die Einhaltung dieser Spezifikation. Mit der Spezifikation ist die Beschaffenheit der Produkte abschließend beschrieben, eine weitere Gewährleistung oder Garantie, wie z.B. die Eignung des Produkts für einen bestimmten Zweck, übernehmen wir nicht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, wenn eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Werden unsere technischen Merkblätter oder Einbauhinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen eventuelle Gewährleistungsansprüche, wenn nicht der Kunde nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
d) Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Eingang der gelieferten Produkte/Waren, schriftlich mitzuteilen und dabei den Mangel so genau wie möglich zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach deren Entdeckung, schriftlich mitzuteilen und dabei ebenfalls so genau wie möglich zu bezeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
e) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge können wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Die Nacherfüllung beinhaltet aber weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises/der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Abweichung der erbrachten Leistung von der vertraglich geschuldeten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
g) Als Beschaffenheitsangabe der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine Beschaffenheitsbeschreibung der Ware dar, die Gegenstand des Vertrags werden kann.
h) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist - wenn wir aufgrund entsprechender Vor- gaben des Kunden handeln - des Weiteren die Haftung für die Eignung des Produkts im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck, die Haftung für die sachgemäße Konstruktion, die Haftung für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Haftung für die Eignung des Werkstoffs.
11. Haftungsbeschränkungen
a) Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die entsprechende leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch unsere (gesetzlichen) Vertreter, Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen, deren Arbeitsleistung wir zum Zwecke der Vertragsausführung in Anspruch nehmen.
b) Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch unsere (gesetzlichen) Vertreter, Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen, deren Arbeitsleistung wir zum Zwecke der Vertragsausführung in Anspruch nehmen.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetztes oder im Falle uns zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetztes oder im Falle uns zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Der Kunde hat uns von allen, aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine in Ziff. 4 geregelten Pflichten oder im Zusammenhang damit entstehenden, Verlusten oder Schäden freizustellen und dagegen schadlos zu halten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsvertretung.
f) Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung für solche Schäden ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
g) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass unsere Zeichnungsteile ausschließlich in für ihren vorgesehenen Einsatz geeigneter Weise und unter Beachtung aller Sicherheits-, Wartungs- und Einbauvorschriften verwendet werden.
12. Besondere Bedingungen für Konstruktionen
Für Konstruktionsvorschläge (Skizzen) und komplette Konstruktionspläne gelten ausschließlich die folgenden Gewährleistungsvorschriften:
a) Sollten von uns gelieferte Konstruktionsvorschläge (Skizzen) oder komplette Konstruktionspläne Mängel aufweisen, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Sollte die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit der Leistung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
b) Es bedarf indessen keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Geltendmachung des Rücktrittsrechts oder des Anspruchs auf Minderung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
c) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gilt:
aa) Für Schäden haften wir nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In diesen Fällen ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf die dreifache Höhe des Preises ausschließlich Umsatzsteuer, des für die Konstruktion vereinbarten Nettopreises, beschränkt.
bb) Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen beträgt 12 Monate.
d) Die Konstruktion gilt in dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte mit seinem Einverständnis mit der Herstellung des in der Konstruktion niedergelegten Gegenstandes beginnen, es sei denn, der Kunde macht ausdrücklich einen Vorbehalt.
e) Von uns gefertigte Konstruktionen unterliegen dem unveräußerlichen Urheberrecht nach § 2 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz, und zwar auch dann, wenn in die Konstruktion Weisungen und Vorgaben des Kunden eingeflossen sind. Die Überlassung der Konstruktionen an den Kunden erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Verwendung im eigenen Betrieb des Kunden. Die Weitergabe an Dritte ist – ohne unsere vorher ausdrücklich zu erteilende Erlaubnis - untersagt.
13. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zu- stehenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten regelmäßig durchzuführen.
b) Der Kunde hat die vertragliche Pflicht, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. im Wege der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für einen Besitzwechsel an der Ware.
c) Der Kunde ist berechtigt, von uns gelieferte Gegenstände im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Falle wird die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung des Kunden mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens in Höhe unserer Forderung gegenüber dem Kunden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erfolgt dies stets in unserem Namen und Auftrag. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das Gleiche gilt im Falle der Vermischung.
d) Im Falle der Zahlung durch Scheck mit Hereinnahme eines Refinanzierungswechsels erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht bereits mit der Einlösung des Schecks, sondern erst mit der Einlösung des letzten Refinanzierungspapiers.
e) Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Pflichten gemäß Buchstaben a) und b) sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, dies unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wegen der entsprechenden Pflichtverletzung des Kunden.
f) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
14. Vertraulichkeit, Zeichnungen, Geschäftsgeheimnisse
a) Wir bewahren die von unseren Kunden zum Zwecke der Entwicklung und Fertigung übergebenen Zeichnungen sowie sonstigen Fertigungsmittel grundsätzlich für die Dauer von zwei Jahren nach der letzten Lieferung an den entsprechenden Kunden unentgeltlich auf. Nach Ablauf dieser Zeit geben wir dem Kunden die Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Aufbewahrung zu äußern. Die Aufbewahrungsfrist endet, wenn innerhalb der 6 Wochen keine Äußerung er- folgt bzw. keine neuerliche Bestellung aufgegeben ist. Wird innerhalb dieser Zeit eine neue Bestellung aufgegeben, so wird erneut nach dieser Klausel verfahren.
b) Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen und sonstige Fertigungsmittel (Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände) dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
15. Datenschutz
a) Die WEMA GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Namen, Kontaktdaten und kommunikationsbezogene Inhalte) ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung sowie zur Pflege der laufenden Geschäftsbeziehung im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
b) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und, soweit erforderlich, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, z.B. zur Kommunikation, Dokumentation oder Rechtsverteidigung).
c) Soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, können personenbezogene Daten auch an Dritte (z.B. Zulieferer, Logistikdienstleister oder IT-Dienstleister) übermittelt werden. Diese Dienstleister sind zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet.
d) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.wema.de/Informationen/Datenschutz einsehbar.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Diese AVB sowie die zwischen uns und dem Kunden unter diesen AVB abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Lüdenscheid. Wir sind in allen Fällen nach unserer Wahl dazu berechtigt, dem Kunden stattdessen an seinem allgemeinen (ggf. ausländischen) Gerichtstand zu verklagen.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AVB bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform, sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diese AVB. Das gilt auch für eine Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es aufzuheben.
Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AVB nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.